Fragen und Antworten

Aktuelle Informationen und Tipps zu KFZ-Gutachten und Unfallbewertung

So einfach zum Gutachten

All unsere Partner sind sorgsam von uns ausgewählt, erkennen jeden Schaden und handeln in Deinem Interesse.

Wir sind 24/7 für Sie erreichbar

In der ganzen Bundesrepublik stehen wir Dir im Schadensfall zur Seite – egal wo Du bist, der nächste Kfz-Gutachter ist in Deiner Nähe

Wir erstellen professionelle Schadengutachten deutschlandweit! Mit über 65 Partnern!

Sie erhalten Ihr KFZ-Gutachten innerhalb von 24 Stunden, und Sie können Unsere Anwälte in Anspruch nehmen. Wenn Du Geschädigter bist übernimmt die haftende Versicherung die Kosten, deshalb sichere Dir Deinen Ansprüche mit unserer Hilfe. Melde Dich telefonisch, digital über unsere Kontaktformular oder buche direkt über unseren integrierten Kalender einen Termin. Wir setzen uns sofort mit Dir in Verbindung​

Sie erreichen Uns 24 Stunden am Tag. Dir stehen zwei Möglichkeiten zur Auswahl. Entweder lässt Du Dir die Schadenssumme auszahlen oder Du bringst Dein Auto zur Reparatur in eine Fachwerkstatt Deiner Wahl. Da Deine Ansprüche nun durch das Gutachten gesichert sind, übernimmt die Versicherung die Kosten.​

Sie erhalten Ihr KFZ-Gutachten innerhalb von 24 Stunden, und Sie können Unsere Anwälte in Anspruch nehmen. Wenn Du Geschädigter bist übernimmt die haftende Versicherung die Kosten, deshalb sichere Dir Deinen Ansprüche mit unserer Hilfe. Melde Dich telefonisch, digital über unsere Kontaktformular oder buche direkt über unseren integrierten Kalender einen Termin. Wir setzen uns sofort mit Dir in Verbindung​

Profitieren Sie von unserer Expertise, Beratung, Erfahrung und unserem Netzwerk! Bei Ihrem KFZ Gutachter Hamburg Mobil24, entstehen Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall keine Gebühren!​

Die bei ihnen entstandene Schadenhöhe wird, im Gegensatz zum bekannten Kostenvoranschlag, exakt bestimmt. Das aufgestellte Prognoserisiko liegt beim Sachverständigen.​

Wir kommen direkt zu Ihnen vor Ort oder führen Sie zu einer Kfz Werkstatt. Anschließend nehmen wir Ihren Schaden auf und erstellen für Sie das Kfz-Gutachten.​

Die gegnerische Versicherung bezahlt den Schaden der Ihnen entstanden ist. Dieser wird vom Sachverständigen ermittelt und der gegnerischen Versicherung dargestellt.​

Neben dem Schaden an Ihrem Fahrzeug sind Sie natürlich auch für die Umstände und den Wertverlust zu entschädigen. Diese Posten werden von uns selbstverständlich übernommen.​

Wir helfen Ihnen! Vom Schadensfall bis hin zur Abrechnung mit der Versicherung können Sie auf uns zählen!

400 – 1500 Euro Brutto je nach Unternehmen und QualifikationSelbstständiger Gutachter ca. 500 – mehrere Tausend Euro Brutto pro Gutachten.

Ab einer Schadenshöhe von 700 Euro ist die Beauftragung eines Sachverständigen durch den Geschädigten rechtens. Er muss bei einem Schaden ab dieser Höhe sich nicht mehr mit einem Kostenvoranschlag zufriedengeben. Vorliegend hatte der Schaden mit 1000 Euro eindeutig diese Bagatellgrenze überschritten.

Der Geschädigte, welcher einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss nicht selbst dafür aufkommen. Da er unschuldig ist, muss die gegnerische Versicherung für das Gutachten auszahlen.

Grundsätzlich steht jedem unverschuldeten Geschädigten die Wahl eines unabhängigen Sachverständigen zur Beweissicherung und Schadensfeststellung zu. Hierfür muss die Haftung geklärt sein und es sich um einen Haftpflichtschaden handeln.

Durchschnittlich sollte sie zwischen vier und sechs Wochen liegen. Diese Zeitspanne dient jedoch lediglich der Orientierung und kann sich je nach den vorliegenden Umständen verkürzen oder verlängern.

Bei größeren Schäden oder unklarem Schadenshergang schickt die Versicherung regelmäßig einen sogenannten Schadensregulierer zum Ortstermin. Dieser Schadenregulierer der Versicherung ist jedoch nicht immer ein Sachverständiger (Gutachter), und erst recht nicht Ihr Freund.

Das Gutachten ist für Sie kostenlos, wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt und Sie keine Teilschuld tragen. Das bedeutet, Ihr Unfallgegner, welcher den Unfall verursacht hat, trägt zu 100% die Schuld. Unser Honorar rechnen wir immer mit der gegnerischen Versicherung ab, sprich mit der Versicherung des Unfallverursachers.

Im Falle eines Haftpflichtschadens und nach der Erstellung des Kfz-Gutachtens können Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen.

Dies hat den Hintergrund, dass die Beschädigungen Ihres Fahrzeugs anhand einer ausführlichen Lichtbilddokumentation im Kfz-Gutachten festgehalten wird. Das heißt, dass der Schaden, auch wenn Ihr Fahrzeug bereits repariert wurde, immer noch anhand unseres hochwertigen Kfz-Gutachtens nachvollzierbar ist.

Im Gegensatz zu einem Kaskoschaden haben Sie bei einem Haftpflichtschaden Anspruch auf freie Werkstattwahl. Sie können in diesem Fall frei entscheiden, in welche Werkstatt Sie Ihr Fahrzeug zur Reparatur bringen.

Bei der konkreten Abrechnung handelt es sich um Schadensersatz in Form der Wiederherstellung des ursprünglichen Fahrzeugzustands, welchen Ihr Fahrzeug vor dem Unfall hatte. Das heißt, dass Ihr Fahrzeug fachgerecht und fachmännisch in einer entsprechenden Reparaturwerkstatt instandgesetzt wird.

Bei der fiktiven Abrechnung handelt es sich um die Form des monetären Schadensersatzes auf Grundlage der im Kfz-Gutachten festgestellten Schadensersatzansprüche. Umgangssprachlich sagt man dazu auch „man lässt sich den Schaden ausbezahlen“. Bei der fiktiven Abrechnung ist darauf zu achten, dass die Versicherung des Unfallverursachers das Recht hat, gewisse Positionen erst nach Behebung des Schadens an Sie zu bezahlen. Des Weiteren wird bei der fiktiven Abrechnung immer nur der Nettobetrag an Sie bezahlt.

Sie erhalten ein Ersatzfahrzeug, welches die gegnerische Versicherung bezahlen muss, wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit oder nicht verkehrssicher ist, sowie bei einem Verbleib des Fahrzeuges in einer Werkstatt zur Reparatur. Handelt es sich bei Ihrem Fahrzeug um einen Totalschaden, haben Sie in der Regel 14 Tage Anspruch auf einen Ersatzwagen, dies entspricht dem Zeitraum für die Wiederbeschaffung. Um ihre Ansprüche genau zu prüfen und am Ende nicht auf den Kosten des Ersatzfahrzeugs sitzen zu bleiben empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Welchen Ersatzwagen Sie erhalten ist abhängig von Ihrem Fahrzeug, die Fahrzeuge sind in verschiedene Klassen eingeteilt. Das bedeutet, wenn Sie ein Mittelklasse-Fahrzeug fahren und dieses entsprechend beschädigt wurde, steht Ihnen auch ein gleichwertiges Mittelklasse-Fahrzeug zu.

Sie haben einen Anspruch auf ein Kfz-Gutachten, welches die gegnerische Versicherung bezahlen muss, wenn Sie der Geschädigte sind und es sich nicht um einen sogenannten Bagatellschaden handelt. Ein Bagatellschaden ist ein Schaden bis zu einer Schadenshöhe von ca. 750€. Wenn Sie sich unsicher sein sollten, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt, dürfen Sie gerne einen unserer Sachverständigen kontaktieren. Dieser kann Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung anbieten, um zu klären, ob der Schaden über die Bagatellgrenze hinausgeht.

Um einen Haftpflichtschaden handelt es sich, wenn Ihr Fahrzeug durch jemand Fremdes beschädigt wird und dieser die Beschädigung nicht mutwillig veranlasst hat. Dabei gibt es nicht nur Haftpflichtschäden zwischen zwei Fahrzeugen. Es handelt sich auch um Haftpflichtschäden, wenn ein Hund Ihr Fahrzeug verkratzt, jemand mit dem Fahrrad oder ähnlichem an Ihrem Auto hängen bleibt oder gar ein Ziegel eines fremden Hauses auf Ihr Fahrzeug fällt. Beim Haftpflichtschaden handelt es sich immer um Ansprüche gegenüber der Versicherung des Schadensverursachers auch „Unfallgegner“ genannt.

Um einen Kaskoschaden handelt es sich, wenn Ihr Fahrzeug beschädigt wird und für den Schadensersatz niemand haftend gemacht werden kann. Das heißt, wenn Ihr Fahrzeug z.B. durch elementare Ereignisse (Wetter) beschädigt wird, Ihr Fahrzeug geklaut wird, Sie Ihr Fahrzeug durch einen Fahrfehler oder ähnliches beschädigen, dann ist das ein Kaskoschaden. Bei einem Kaskoschaden handelt es sich immer um Schadensersatzansprüche an die eigene Versicherung.

Wir empfehlen prinzipiell immer einen Rechtsbeistand bei Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche. Bei eindeutiger Schuld des Unfallverursachers trägt die Kosten des Anwalts ebenfalls die gegnerische Versicherung. Haben Sie zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht, sind Sie definitiv abgesichert.

In der Regel können Sie bei einer Begutachtung mit einem Stundenlohn von 70 bis 200€ rechnen. Dazu kommen Fahrtkosten und die Erstellung einer Dokumentation. Dieses schriftliche Gutachten – falls nötig – kostet etwa 40 bis 60€ pro Seite.

Die Gutachterkosten nach einem Kfz-Unfall zahlt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Gleiches gilt, wenn der Geschädigte selbst einen Gutachter hinzuzieht. Auch dann trägt die Haftpflichtversicherung die Kosten.

Empfehlenswert ist ein Gutachten, sobald Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden und Ihr Auto dabei zu Schaden gekommen ist. Im Haftpflichtfall muss gegebenenfalls auch eine Wertminderung von der gegnerischen Versicherung ersetzt werden. Diese kann nur der Sachverständige ausweisen.

Selbst wenn die gegnerische Versicherung ein eigenes Gutachten bereits hat erstellen lassen, können Sie als Geschädigter Ihren eigenen Gutachter beauftragen. Verliert die Versicherung vor Gericht, hat sie die Kosten beider Gutachter zu tragen. Dasselbe Risiko droht Ihnen, wenn Sie einen eigenen Gutachter beauftragen.

Die Kosten eines Unfallgutachtens liegen zumeist zwischen 500 – 800 Euro. Die Kosten sind durch den Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung zu tragen. Das Unfallgutachten kann Fragen zu Unfallhergang, Reparaturkosten und Schadensausmaß klären.

Wer beauftragt das Sachverständigengutachten? Der Geschädigte hat im Haftpflichtfall das Recht, einen Gutachter nach seiner Wahl zu beauftragen. Die Kosten für das Schadensgutachten trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers.

Gutachten können hilfreich sein. Zum Beispiel bei einer Scheidung, beim Hausbau oder bei einem geplanten Hausverkauf. Aber lassen sich Gutachterkosten von der Steuer absetzen? Die schlechte Nachricht vorneweg: Nur wenn Sie Vermieter/in sind, können Sie Kosten für Gutachten von der Steuer absetzen.

Die Wahl des Gutachters ist jedoch frei. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall besitzt der Geschädigte das Recht, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen und sich die Kosten für die Gutachtenerstellung von der Haftpflichtversicherung der Gegenpartei erstatten zu lassen.

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